Hausordnung Programmflächen
Besucherzentrum CHECK-IN und THF TOWER
Liebe Besucherinnen und Besucher, wir freuen uns, Sie in den Programmflächen des Flughafens Tempelhof – Besucherzentrum CHECK-IN und THF TOWER – zu begrüßen. Um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten und das unter Denkmalschutz stehende Gebäude zu erhalten, bitten wir Sie, folgende Hausordnung zu beachten:
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die Tempelhof Projekt GmbH, vertreten durch die Mitarbeiter:innen und das verantwortliche Sicherheitspersonal (zusammen auch Betriebspersonal), übt als Verwalterin des Flughafengebäudes das Hausrecht im gesamten Gebäudeensemble inklusive des Besucherzentrums CHECK-IN und THF TOWER aus. Deren Anweisungen sind Folge zu leisten.
1.2 Mit dem Betreten des Besucherzentrums CHECK-IN und THF TOWER erkennen die Besucher:innen die Hausordnung und ihre Regelungen an. Die Hausordnung ist für alle Besucher:innen verbindlich.
1.3 Der THF TOWER darf nur mit einem gültigen Ticket zu den jeweiligen Öffnungszeiten betreten werden. Die Bedingungen und Gültigkeitsdauer des Tickets sind dem Ticket selbst zu entnehmen. Bei unberechtigtem Zutritt erfolgt ein Verweis aus dem Gebäude, bei Wiederholung wird ein Hausverbot erteilt.
1.4 Die Eintrittspreise des THF TOWER und die Öffnungszeiten des Besucherzentrums CHECK-IN und THF TOWER können auf der Website des Flughafens Tempelhof eingesehen werden.
1.5 Bei Erreichen der max. zulässigen Personenzahl oder zu besonderen Anlässen können das Besucherzentrum CHECK-IN und der THF TOWER ganz oder teilweise für Besucher:innen temporär gesperrt werden. Informationen werden über die Website und vor Ort bereitgestellt.
1.6 Auf der Dachterrasse darf sich max. 1 mobilitätseingeschränkte Person befinden, es sei denn das Betriebspersonal lässt aufgrund zusätzlicher Personalkapazitäten und Rettungsgerät weitere mobilitätseingeschränkte Personen zu. Die Überwachung obliegt dem Betriebspersonal.
1.7 Bei Eintreten von Regen oder schlechten Witterungsbedingungen ist die Dachterrasse auf Anweisung des Betriebspersonals zu verlassen. Bereits gezahlte Eintrittsgelder können nicht zurückerstattet werden.
2. ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
2.1 Die Besucher:innen haben sich stets so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet, belästigt oder provoziert werden.
2.2 Die Besucher:innen haften für Verunreinigungen, Beschädigungen oder den Verlust von mobilen und immobilen Ausstellungs- oder Einrichtungsgegenständen nach Maßgabe der allgemeinen rechtlichen Vorgaben, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Bei missbräuchlicher Benutzung von Alarmanlagen, Feuerlöscheinrichtungen und Aufzügen kommt der Verursacher/die Verursacherin für die dadurch entstandenen Kosten auf.
2.3 Diskriminierende, menschenverachtende, nationalsozialistische verherrlichende oder verharmlosende sowie herabwürdigende Handlungen und Äußerungen sind untersagt. Dies gilt auch für die Anfertigung und Veröffentlichung entsprechender Beiträge in sozialen Medien oder anderen öffentlichen Kommunikationskanälen. Die Gesellschaft behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch entsprechende Handlungen oder Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder treten, den Zutritt zu verwehren oder sie von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen.
2.4 Zur Aufsicht Verpflichtete (Lehrer, Gruppenleiter o. ä.) sowie Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich.
2.5 In allen Flächen des Besucherzentrums CHECK-IN, des THF TOWER und auf der Dachterrasse ist das Rauchen untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und Vapes.
2.6 Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Assistenz- und Therapiehunde.
2.7 Der Verzehr von mitgebrachten Speisen, alkoholischen Getränken und der Konsum von Drogen sind nicht erlaubt. Innerhalb des Ausstellungsbereiches ist Trinken nicht gestattet. Auf der Dachterrasse ist das Mitführen von Glasflaschen nicht gestattet.
2.8 Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, wird der Zutritt zum Besucherzentrum CHECK-IN und THF TOWER verwehrt oder sie werden aus dem CHECK-IN und THF TOWER verwiesen.
2.9 Das Verteilen von Druckschriften sowie das Anbringen von Werbeaufklebern, Plakaten und die Benutzung von Werbeträgern sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Tempelhof Projekt GmbH nicht gestattet.
2.10 Das Abstellen von Fahrrädern, E-Scootern, Rollern u. ä. ist nur an den dafür vorgesehenen Ständern und Flächen im Außenbereich erlaubt. Es stehen zwei Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen neben dem Eingang zur Verfügung.
3. SICHERHEIT
3.1 Treppen, Durchgänge sowie bezeichnete Fluchtwege sind stets freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
3.2 Das Mitführen von Gefahrenstoffen, Waffen, etc., ist nicht gestattet. Ebenso sind das Mitbringen und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wie Kerzen, Wunderkerzen und Feuerwerkskörper untersagt.
3.3 Die Benutzung von unbemannten Luftfahrzeugen wie Drohnen oder Multicoptern ist ebenso wie die Nutzung von Laserpointern nicht gestattet.
3.4 Der THF TOWER ist für die Besucher:innen über eine neu eingebaute Treppe zugänglich, nur diese ist zu nutzen. Die historische Treppe und das alte im Bauzustand befindliche Treppenhaus ist ein Teil des Denkmals. Dieser Bereich ist durch Absperrungen gesichert und darf nicht betreten werden.
3.5 Im THF TOWER ist es nicht erlaubt, auf die Brüstung der Dachterrasse zu steigen.
3.6 Im ehemaligen Fluglotsentower ist es nicht gestattet, auf die einstigen Armaturen oder auf den Kontrollturm zu steigen. Die Benutzung der Wendeltreppe zum ehemaligen Fluglotsentower ist nicht gestattet.
4. GARDEROBE, HAFTUNG, FUNDSACHEN
4.1 Besucher:innen können Taschen, Rucksäcke, Jacken oder Mäntel in den bereitgestellten Schließfächern einschließen bzw. an der Garderobe abgeben. Mitgeführte größere Gegenstände wie Skateboards, Schirme, Koffer u. a. sind in der Ausstellung nicht erlaubt.
4.2 Gepäck, welches größer als die bekannte Größenordnung „Handgepäck“ (Verweis Luftverkehr) ist, darf grundsätzlich nicht auf die Flächen des THF TOWER verbracht werden.
4.3 Für Koffer sind die Aufbewahrungsmöglichkeiten im Besucherzentrum CHECK-IN sehr begrenzt.
4.4 Eine Haftung für die in der Garderobe abgegebenen Gegenstände und für in den Schließfächern zurückgelassene Wertsachen und Bargeld ist ausgeschlossen.
4.5 Besucher:innen, die verlorene Gegenstände finden, werden gebeten, diese am Informationstresen im Besucherzentrum CHECK-IN oder in der 6. Etage vom THF TOWER abzugeben. Fundgegenstände werden dort 14 Tage aufbewahrt und anschließend im Zentralen Fundbüro Berlin (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin) abgegeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Herrenloses Gepäck ist dem Aufsichtspersonal oder dem Besucherservice zu melden.
5. FOTOGRAFIEREN UND FILMEN
5.1 Fotografieren und Filmen ist ausschließlich zu privaten Zwecken erlaubt.
5.2 Gewerbliches Fotografieren und Filmen sowie das Anfertigen von Ton- und Videoaufnahmen ist im gesamten Objekt nur mit vorheriger Einwilligung der Tempelhof Projekt GmbH in Textform erlaubt.
6. FÜHRUNGEN
Führungen im Flughafengebäude Tempelhof werden ausschließlich durch die Tempelhof Projekt GmbH und den Museumsdienst Berlin durchgeführt.
Kommerzielle Führungen durch Fremdanbieter sind nicht gestattet.
7. VERHALTEN IM NOTFALL
7.1 Bei Ertönen eines akustischen Alarmsignals müssen Besucher:innen die Räumlichkeiten über die ausgezeichneten Flucht- und Rettungswege unverzüglich verlassen. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Die ausgehängten Flucht- und Rettungspläne sind zu beachten. Im Falle eines Feueralarms sind die Aufzüge nicht zu benutzen.
7.2 Im Falle eines Notfalls ist das Betriebspersonal zu verständigen.
7.3 Nicht zur Eigenrettung befähigte Personen, die sich während eines Notfalls auf der Dachterrasse des THF TOWER befinden, werden durch das Betriebspersonal in den Aufzugsvorraum in der Ebene 6 verbracht, von wo die Berliner Feuerwehr die weitere Rettung übernimmt.
8. ABSCHLIESSENDE REGELUNGEN
8.1 Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Besucherzentrum CHECK-IN und THF TOWER untersagt werden. Besucher:innen, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisung des Personals halten, kann ein Hausverbot erteilt werden.
8.2 Die Tempelhof Projekt GmbH trifft ihre Entscheidungen hinsichtlich der Hausordnung unter Ausschluss des Rechtsweges. Sie behält sich ebenfalls vor, die vorstehende Hausordnung zu ändern oder zu ergänzen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt.
Tempelhof Projekt GmbH
Columbiadamm 10, A2
12101 Berlin
Stand: Juli 2026