Innenraum Besucherzentrum

CHECK-IN schließt coronabedingt

Die angespannte Infektionslage macht eine Schließung des CHECK-IN, dem Besucherzentrum des Flughafens Tempelhof, leider notwendig. Die ebenfalls dort startenden Gebäudeführungen finden aber weiterhin von Donnerstag bis Montag statt und können regulär gebucht werden.

Die angespannte Infektionslage macht eine Schließung des CHECK-IN, dem Besucherzentrum des Flughafens Tempelhof, leider notwendig. Die ebenfalls dort startenden Gebäudeführungen finden aber weiterhin von Donnerstag bis Montag statt und können regulär gebucht werden.

Aufgrund der äußerst angespannten Infektionslage in Berlin wird das Besucherzentrum CHECK-IN des Flughafens Tempelhof eine Zwangspause einlegen. Sobald sich die allgemeine Corona-Lage wieder verbessert, können das CHECK-IN und die aktuelle Ausstellung „Ein weites Feld“ von den Besucherinnen und Besuchern wieder zu den regulären Zeiten besucht werden.

Führungen finden weiterhin statt

Die beliebten Gebäudeführungen, die regelmäßig von Donnerstag bis Montag im CHECK-IN starten, sind von der Schließung nicht betroffen und können weiter gebucht werden – wenn auch unter verschärften Hygienevorschriften. Für unsere Führungsgäste gilt seit dem 15. Januar 2022 die vom Berliner Senat beschlossene 2G-plus Regelung. Geimpfte und Genesene müssen daher einen Nachweis (QR-Code oder gelbes Impfheft) einer sogenannten „Boosterimpfung“ (Auffrischungsimpfung) oder ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis vorlegen. Ebenso ist eine medizinische Mund-Nasenbedeckung verpflichtend.

Regelungen für Kinder und Jugendliche

Von der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, diese können mit einem Nachweis über einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) an den Führungen teilnehmen. Unter 18jährige können durch Vorlage eines gültigen Schülerausweises und der damit einhergehenden regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs an den Führungen teilnehmen. In den Schulferien müssen auch Schüler unter 18 Jahren einen tagesaktuellen Testnachweis vorlegen.


 

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